Rückblick Fortbildung Jugendfeuerwehrführung

Die im Sozialgesetzbuch verschärften Regelungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe beziehen sich unter anderem auf die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen. Sie betreffen aber nicht nur Jugendämter, sondern auch Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit.

Um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden besuchten der Leiter der Jugendfeuerwehr Dominik Ströhlein und sein Stellvertreter Dominik Göltz am Samstag 21. April 2012 ein mehrstündiges Seminar des Kreisjugendamts.